Extractus Protocolli Facultatis Medicae Moguntinae
Datum den 8. Augusti 1769
Magdalena Schmausin, allhiesigen1 Burgers und Schuhemachers Simonis Schmaus Eheliche Hausfrau2 übergabe Facultati Medicae ein unterm 27. Junii c[urrentis] a[nni]3 auf ihre Bittschrift abgefassetes conclusum4 eines hochlöbl. Vicedomambts in Mayntz, des Innhalts: “Da Supplicantin5 verschiedene gute Zeugnüssen produciret6, das sie zeithero7 als Neben=Amme8 hier und da gute dienst gethan, so könne mann geschehen lassen, das sich dieselbe zu Bezeugung ihrer hinlänglichen Fähigkeit zu einem weiteren Examen sistire9.”
Sie bate diesemnach sie der ferneren Prüfung zu unterwerfen, und ein Zeugnis ihrer Fähigkeit und Geschickligkeit in der Hebammenkunst zu ertheilen.
Dieselbe würde alschon von denen gewöhnlichen Examinatoribus10, facultatis medicae Decano, Seniore und Subseniore d. 24 Septembris 1759 aus der Hebammenkunst examiniret11, und vor untüchtich erkläret, jedannoch ihr freygestellet, wan sie sich besser befähiget haben würde, der weiteren Prüfung zu unterwerfen.
Den 1. Februarii 1764 stellete sie sich abermahlen12 zum Examen, und wurde vor dieses Mahl ebenso unerfahren befunden wie das erste Mahl, und da sie nicht allein unwissend in allen Stucken, sondern auch ohnvernünftig, einfältig, und ungeschickt ware, so hatt mann dieselben, weilen sie eine arme Frau ist, und um die Jura examinis13 bezahlen zu können, ein Bett solle verkaufet haben, aus Mitleiden die erlegte und ausbezahlte Geldgebührnüssen wiederum zuruckgegeben.
Herentgegen wurde sie vor alle Zeit verworfen14, und von fernerem Examen ausgeschlossen.
In Gefolg dessen wird Supplicantin15 von Facultate Medica mitt ihrem Gesuch ratione eines fernerweiten und dritten Examinis nicht allein abgewiesen, sondern auch vor nöthig erachtet, hievon einem hochlöbl[ichen] Vicedomambt per modum Extractus protocollaris16 die geziemende Nachricht zu geben, damitt hochdasselbe die ohnvorschreibliche Verfügung dahin treffen könne, das wegen Gefahr mehrer Leben, und Seelen, die Supplicantin17 von einem so wichtigen Geschäft wie die Geburtshülf ist, abgehalten, und ihr die fernere Handanlegung an Gebährende untersaget werde.
Decanus, Professores et Assessores facultatis medicae Moguntinae.
- von hier stammenden.
- Ehefrau.
- des laufenden Jahres.
- Beschluss.
- Bittstellerin.
- vorzeigt.
- seither.
- Nebenhebamme, Assistentin der Hebamme.
- sich einfinde.
- Prüfer.
- geprüft.
- wiederholt.
- Prüfungen.
- permanent abgelehnt.
- Antragstellerin.
- mittels Protokolldokument.
- Antragstellerin.