Mainzer Hebammenwesen in der Frühen Neuzeit

Schreiben des Vizedomamts an Generalvikariat betr. Instruktion Anna Elisabeth Bauers über die Nottaufe

Datum: 24.04.1681

Quelle: Stadtarchiv Mainz 27-350

Überlieferung: Ausfertigung mit Rückvermerk

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Ahn daß Vicariat1

Demnach uf demütiges Ahnhalten und Bitten Vorweißerin dießes Anna Elisabeth Bauerin, von deß H[errn] Vicedoms freyh[err]l[iche] G[naden] und alhiesigem Stadtrath, nach außgestandenem Examina bey der Medicinischen Facultet zu einer Hebammen in allhiesiger Stadt uf- und ahngenohmen und deswegen würkhlich beeydiget worden, alß würd dieselbe nunmehr dem Herkommen gemeß, umb besserer Information der Jahetaufungen2 willen, zu allhiesigen lobl[ichen] Churf[ür]stl[ichen] Vicariat verwießen, umb da selbsten, deßwegen gehorige Information zu empfangen, auch daß selbes würkhlich beschehn schriftlichen Schein beizupringen. Signatum. Maintz den 24. Aprill 1681.

Ex mandato J[ohann] Paul Hell Rathsschreiber

Schein umb Hebammendienst vor Annam Elisabeth Bauerin


  1. Das Generalvikariat ist die oberste geistliche Behörde im Erzbistum Mainz.
  2. Jahetaufungen = Jähtaufe = Nottaufe. Bei einem Neugeborenen, das sich in Lebensgefahr befand, durfte von einem Laien eine Nottaufe durchgeführt werden, um das Seelenheil des Kindes zu gewährleisten. Nach katholischer Lehre war die Taufe Voraussetzung für die Aufnahme eines Menschen in den Himmel, ungetaufte Kinder wären deshalb zu ewiger Verdammnis bestimmt gewesen.