Daß uf bey des Herren Vicedombs von Sickhingen freyh[herrliche] Gn[aden] so dan H[errn] Gewaltsbotten und denen Zwölfern des Stadtraths alhier beschehenes demütiges Ahnhalten und Pitten, Vorweiserin dieses, F[rau] Anna Elisabeth Bauerin zu anjetzo vacirendem1 Hebammendienst, die gnedig und großg[ünstige] Verwilligung2 erhalten, dafern sie Supplicantin3 beglaubten Schein beypringen wirdt, daß sie in Beysein der geschwornen Medicorum von der Medicinischen Facultet examinirt und zue solchem Ampt tüchtig befunden seye, alß ist zue solchem Ende ihr gegenwertiges ertheilet, umb sich ferner gehörigen Orths deßwegen ahnzumelden und die Sach selbst zubefürdern. So geschehen Mäintz den 15-ten May anno 1680.
Ex mandato4 Johann Paul Hell Rathschreiber
Zeugnis der Medizinischen Fakultät
Demnach sich obgemelte5 Elisabeth Bauerin, mit diesem Schein6 vergangen Jahr7 in Majo bey der Medicinischen Facultet angemeldet undt diese vor gut befunden, bevor sich gemelte Elisabeth Examini sistirt8, sie andern geschwohrnen Hebammen annoch eine Zeit lang an die Handt ginge, umb sich zu ihrer künftigen Function besser zu perfectionieren, als hatt sie solchem Rath gefolget undt ist darauff den 22. Martii 81. examinirt worden. Hatt auch die meiste Fragen also beantwortet, daß eine löbliche hiesige Facultet diese Elisabeth Bauerin zu einer geschwornen Hebamme tauglich genug zu sein erachtet, welchs Herrn Vicedombs freyherrliche Gnaden, so dan Herren Gewaltsbotten und E[uer] E[hrsamen] Rath wir nit verhalten9 sollen. Mayntz den 6. Aprils anno 1681.10
- frei, unbesetzt.
- Bewilligung.
- Bittstellerin.
- Auftragsgemäß.
- oben genannte.
- d.h. dem Bescheid des Vizedomamts vom 15.5.1680.
- letztes Jahr.
- bevor sie sich den Examen stellt.
- zurückhalten.
- Die Bleistift-Datierung rechts oben auf 26.4.1681 ist falsch, ”den” fälschlicherweise als ”2” gelesen.