Demnach von H[errn] Vicedombs G[na]d[en] undt E[uer] E[hrsamer] Rath allhier an uns (: die löbliche medicinische Facultet : ) gesonnen worden Barbaram Catharinam Schmidtin als eine neüe Hebammen dem alten Herkommen gemehs1 zu examiniren2: Als haben wir darauff gemelte3 Barbaram Catharinam Schmidtin freytags den 2ten dieses4 nachmittags für uns bescheiden undt über allhandt5 Hebammen Wissenschafft undt Erfahrnüssen der Länge nach befraget, darauff wir so viel befunden, das sie das Hebammen Ambt wie wol extra ordinem6 schon etlicher Masen practicirt undt hinführo7 noch grosen Nutzen in dieser Statt würckhen8 könne, so fern sie sich in Theoricis etwas fleißiger belesen, undt mitt den Doctoribus Medicis9 in schweren Zufällen sich zu underreden befleisen wird. Signatum Maintz den 4. Juny 1673
Decanus undt andere Doctores der Medicinischen Facultet allhier10
Attestatum der Medicinischen Facultet vor11 Barbaram Catherinam Schmidin.
Umb Hebammendienst
hat den 14. Juny 1673 daß Ammen Eyd bey Rathsess12 abgelegt, und ihr Ein Zettell ahn daß Vicariat gegeben worden.
- gemäß.
- im Rahmen eines Examens prüfen.
- genannte.
- dieses Monats, also am 02.06.1673.
- allerhand.
- außerhalb der Reihe.
- weiterhin.
- wirken.
- Doktoren der Medizin.
- hier, am selben Ort.
- für.
- Rat, d.h. sie hat ihren Hebammeneid vor dem Rat abgelegt.