Mainzer Hebammenwesen in der Frühen Neuzeit

Supplik von Barbara Catharina Schmidt um eine Stelle als Hebamme

Datum: 17.05.1673

Quelle: Stadtarchiv Mainz 27-350

Überlieferung: Ausfertigung von Schreiberhand

Personen

Orte

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Hochwohlgebohrner Freyherr gnädtiger Herr Vicedomb auch wohledtel undt gestrenger Herr Gewaltsbott unndt Zwölffere des Rats1, hochgeehrt befehlende Herren

Ew[er] freyherrl[iche] Gnaden, gestrenge unndt Herr[en], kann hiemit demüthig klagendt nicht verhalten2, wie daß zwar in Kindtsnothen von underschiedtenen Weibern begehrt werdte, aber wegen besorgender Ungelegenheit undt Zanck, daß andern mich nicht underwunden3 dorffen. Wan dan nuhn zu Wurtzburg, auch vor diesem zu Bruchsell gesagtes Ambt exercirt4, unndt mir gottlob alles wohl undt glücklich bey verschiedenen Fällen von statten gangen wie dan dergleichen bey vornehmen Leuten gelehrnt und5 in Achtung genohmen habe, dahero mich auch dem Examen in so weith undergeben undt steln will. Alß bitte solchem nach Ew[er] freyherrl[iche] Gnad[en]6 Gestr[enge] undt Herr[en]hiemit demüthig, die geruhen mich zur Hebame alhier gnaden unndt g[roßgünstig] auf- undt ahnnehmen zu lassen, wobey ich mich mich7 dergestalt verhalten unndt bezeügen will, das ein satsamm8 Genügen ahn mihr haben werdten.

Ew[er] freyherrl[iche] Gnaden, Gestr[enge] unndt Herr[en] demüthige Barbara Catharina Schmittin zu Hürschbrück Nürnbergische

Demüthige Pittschrifft

Barbara Catharina Schmitin von Hirshbrück bittet umb Hebammendienst
Ist verwilligt9, und solle ihr ein Zettell zur Examination gegeben werden10.

Einlegeblatt in der Supplik von Barbara Catharina Schmitt, handschriftlich.

Dieweilen uf beschehenes demüthigs Suppliciren11 ahn H[errn] Vicedombs Freyh[errliche] G[naden], auch H[errn] Gewaltsbotten und Zwalfer deß Rathß12, man nicht ungeneigt, Vorweiserin dieses13 zu einer Hebammen in allhiesigen Stadt uf- und ahnzunehmen, dannoch14 falß dieselbe ihrer Qualificaion halben und das sie zu solhem Ampt genugsam15 deenlich16 seye, beglaubtes Zeugnuß vorprungen17 wurde18 alß ist zu solchemn End sie zu einer lobl[ichen] Medicinischen Facultet alhier dergestalt19 verwiesen, damit dem Herkommen gemeß sie daselbst vorhero examinirt, und gehöriges Testimonium20 von dar ahn allhiesigen Stadtrath hinwider uberpringen möge, maßen zu mehrer Beffürderung21 desen gegenwertiger Scheine ihro auf Befelh ertheilt worden in Maintz den 17 May a[nn]o 1673

Ex mandato et in fidem22

J[ohann] P[aul] Hell


  1. Zu den Institutionen siehe Einleitung.
  2. Zurückhalten.
  3. Unterwinden; einer Sache annehmen.
  4. Ausgeübt.
  5. Satzteil am Rand eingefügt.
  6. Gnädig.
  7. Wiederholung von "mich", anscheinend verschrieben.
  8. Sattsam; ausreichend hinlänglich. In diesem Kontext: Die Obrigkeit wird mi ihr zufrieden sein.
  9. Bewilligt.
  10. Genehmigungsvermerk des Vizedomamts.
  11. Bitten.
  12. Zu den Institutionen siehe Einleitung.
  13. Gemeint: dieses Schreibens.
  14. "dannoch" wurde durchgestrichen.
  15. Genügsam = ausreichend.
  16. dienlich, d.h. geeignet.
  17. Vorbringen.
  18. Über durchgestrichenem Wort: als wird.
  19. "dergestalt" über der Zeile eingefügt.
  20. Zeugnis.
  21. Förderung.
  22. Im Auftrag und zur Beglaubigung.