Mainzer Hebammenwesen in der Frühen Neuzeit

Bericht der Medizinischen Fakultät über Prüfung von Maria Förster

Datum: 17.11.1663

Quelle: Stadtarchiv Mainz 27-350

Überlieferung: Ausfertigung

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Nachdem des Herrn Vicedombs Gnaden1, wie auch E[uer] e[hrsamer] Rath dieser churf[ürst]l[ichen] Residentz Statt Maintz, ahn uns begehret, zue Ersetzung der vacirenden2 vierten Hebammen stelle, Mariam Försterin von Weißenaw, als welche, vermög beygebrachten Testimonalien3 und Erweisung, daß sie das Hebammenampt, wiewohln extra ordinem4 in 15 und mehr Jahr lang, zeumahl bey ihrer Mutter, so ein Hebamm gewesen, gebrauchet, und nuhnmehr hierzue in itztbesagter Statt zu wohnen und selbiges zu exerciren5 fürhabens ist, dem Herkommen gemäß zuforderst zue examiniren, ob sie hierzu tauglich und geschickt seye. So haben wir darauf gemelte6 Mariam Försterin donnerstags den 15. dieses7 für8 uns samptlich bescheiden und von allerley Wissenschafft und Practic, so den Hebammen zue erlernen gebühret, weitläuftig befragt, examiniret und ihre Antwort fleisig notiret: Befinden hierauß und bezeugen sampt und sonderlich, daß sie sich in allem dergestalt vernehmen laßen, auch sonsten, wie einer wackern, friedfertigen Hebammen gebührt, zu verhalten versprochen, daß wir keinen Zweiffel tragen, sie für eine Hebamme werde bestehen und dieser volckreichen Statt mit der göttlichen Hülff ein vollkommenes Gnügen thun können. Signatum Maintz, Sambstag den 17.ten Novembris, im Jahr unsers Erlösers 1663.

Decanus9 unnd Facultas Medica Mog10.


  1. Heinrich Brömser von Rüdesheim, Vizedom in Mainz 1636–1668.
  2. nicht besetzten.
  3. Zeugnisse.
  4. außerhalb der Ordnung, d.h. nicht auf einer ordentlichen Hebammenstelle als geschworene Hebamme.
  5. ausüben.
  6. genannte, bereits erwähnte.
  7. dieses Monats, d.h. am 15.11.1663.
  8. vor.
  9. Dr. Johann Martin Hohenstadt (gest. 1664), 1653-1656, 1659-1660 und 1663-1664 Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Mainz.
  10. Moguntinus bzw. Moguntina, also Mainzer.