Kundt undt zuwissen seye mit gegenwertigem offenem Schein, daß vor unß samptlichen Schultheißen1, Schöffen undt Gemaindten der dreyen Herrschafften zu Weißenow2 erschiehenen ist die tugentsame Maria deß ehrnhafften Georg Foersten unßers mit Nachbparß in der Immunithät3 ehliche Haußfraw, zu vernehmen gebend, demnach sie nuhnmehr uber zwantzüg Jahr hero4 der Nachbparschafft ihrem Berueff nach alß ein Hebamme, gedient und nach Vermögen ufgewarttet und aber sundter ihre Gelegenheit zu verbessern sich nahe Maintz zu begeben vorhabenß were. Deswegen ihren wissentlichen Abschied ahnzudeuten und daruber glaubw[ürdigen] schrifftlichen Zeugnuß vonnöthen hette. Weil dan niemanden in seiner Wohlfahrt zu verhindern, alß ist hieruff bey samptlichen Gemainden und Nachbparn ihres Verhaltenß, Thuen und Lassenß Umbfrag gehalten und befunden worden, daß gemelte5 Maria sich ihres Ambts jeder Zeit getrew, embsich und willig zu Tag und Nacht wan meglichen ufgewartet, dahero ihr alleß Erbares undt Guteß nachzusagen, auch dieselbe mehr alß gern lenger hetten gedulten und gehaben mögen. So dan dero Handel und Wandel ohnedz6 genugsam in Ehren bekant, hat man ihr diese schrifftliche Attestation fürderlichst7 zu ertheilen nit verweigern können noch mögen. Geben Weisenaw den 13 Tag Novembris. Anno 1663.
Johan Saalwerter Churf[ür]stl[ich] M[ain]z[ischer] Olmer8 Ampts Schultheiß undt Dietherich Lott, Gerichtschöffe attestatum proprium9 Johanneß Wehner10, Saalischer Schultheß zu Weisnaw11 bezeuge wie obsteht. Casper Wehner des Probst undt Stief12 zu Sanct Victor Weissenau in der muntat13 gerigtschultes14 wie oben gemelt
- Vom Landesherrn beauftragte Person mit richterlicher und exekutiver Funktion.
- Weisenau: Ort südlich von Mainz, heute Stadtteil von Mainz. Die Herrschaft über Weisenau war dreigeteilt. Siehe dazu auch die Unterschriften.
- Immunität als Rechtsbezirk bezieht sich hier auf den Grundbesitz des Stifts St. Victor.
- her, sowohl zeitlich als auch örtlich verwendet.
- genannte.
- ohnedass im Sinne von ohnehin.
- in geschwinden Fortgang bringend.
- Nieder-Olm, Ort 13 km südlich von Mainz; Sitz eines kurfürstlichen Amts.
- hat es mit eigener Hand bezeugt.
- Signet des Johannes Wehner auf rotem Siegellack.
- Die Herrschaft über Weisenau war geteilt, seit 1658 gehörte ein Teil dem Mainzer Domdekan Johann von Heppenheim, gen. Saal. Nach diesem Beinamen wird Johann von Heppenheim als “saalischer” Schultheiß bezeichnet; Ludwig Falck: Geschichte von Weisenau – ein Überblick. In: Mainz-Weisenau einst und jetzt. Mainz 1979. S. 5–48, hier S. 23f.
- Stift.
- Gerichtsbezirk.
- Gerichtsschultheiß.