Dr. Hohenstadt Medicinae. C[on]tra Annen Marien Kobeltin Hebamme, beklagte sich, Hebamme habe ihnn injurirt1 , und traducirt falso2, ob bey verstorbener Oberkellerß3 Haußfrauen4, ungewonliche Medicamenta verordnet. Beklagtin, sie selbst were der Anklag nit geständig
Conclus[um]: beydte Theil hef5 haben einander die Hendte gegeben, und offentlich contestirt6, einsß von dem andtern nichtß alß lieb und guts wiße, desuper dimissi7.
- gekränkt, beleidigt.
- fälschlicherweise verleumdet.
- (Ober)Keller: Beamter, der für die Wirtschaftsverwaltung zuständig war.
- Ehefrau.
- Wort durchgestrichen.
- bestätigt.
- desuper dimissi = darüber entlassen. D.h. nach der Verkündigung dieses Spruchs wurden die beiden Parteien entlassen.